Kein Schmerzensgeld für Justizvollzugsbeamten
Das Land Rheinland-Pfalz muss den Schmerzensgeldanspruch eines Justizvollzugsbeamten gegen einen schuldunfähigen Straftäter nicht erfüllen. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 707/21).
Source: Datev – Kein Schmerzensgeld für Justizvollzugsbeamten