Single Club darf keinen Jahresbeitrag im Voraus verlangen
Ein kommerzieller Freizeitclub darf keinen vollen Jahresbeitrag im Voraus verlangen. Das hat das OLG Thüringen nach einer Klage des vzbv gegen die Kerstin-Single-Club GmbH entschieden (Az. 1 U 1303/20).
Source: Datev – Single Club darf keinen Jahresbeitrag im Voraus verlangen