Ergänzung der Erläuterungstexte zu § 4 der Berufssatzung für WP/vBP (Gewissenhaftigkeit)
Mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 wird R120.5 des IESBA Code of Ethics dahingehend geändert, dass Berufsangehörige sich im Bereich ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit neben der bereits bestehenden Anforderung eines „professional judgment“ zusätzlich ein sog. inquiring mind zu eigen machen müssen. Darüber informiert die WPK.
Source: Datev – Ergänzung der Erläuterungstexte zu § 4 der Berufssatzung für WP/vBP (Gewissenhaftigkeit)