Hartz IV-Widerspruch: E-Mail reicht nicht

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Einlegung eines Widerspruchs mit einfacher E-Mail nicht der gesetzlichen Form entspricht (Az. L 11 AS 632/20).
Source: Datev – Hartz IV-Widerspruch: E-Mail reicht nicht

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