Corona-Pandemie: kein Recht auf Einstellungen der Zahlung von Gewerberaummiete

Das LG Osnabrück hat entschieden, dass im konkreten Fall kein Anspruch auf Einstellung von Gewerberaummiete trotz behördlich angeordneter Geschäftsschließung besteht. Das Verwendungs- und Gewinnerzielungsrisiko treffe beim Gewerberaummietvertrag den Mieter (Az. 18 O 184/21).
Source: Datev – Corona-Pandemie: kein Recht auf Einstellungen der Zahlung von Gewerberaummiete

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker