Wettbürosteuer der Stadt Koblenz rechtmäßig

Die Satzung der Stadt Koblenz über die Erhebung einer Wettbürosteuer (Wettbürosteuersatzung) ist wirksam. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 10341/21.OVG).
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