Wiederholtes Falschparken kann teuer zu stehen kommen

Das AG München verurteilte einen 87-Jährigen zur Zahlung der Abschleppkosten von 448,15 Euro nebst Zinsen und Kosten. Der Mann hatte seinen Pkw in der Tiefgarage einer Wohnanlage in einem Bereich abgestellt, der mit eingeschränktem Halteverbot beschildert war (Az. 473 C 2216/21).
Source: Datev – Wiederholtes Falschparken kann teuer zu stehen kommen

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker