Zur Umsatzsteuerpflicht physiotherapeutischer und allgemein der Gesundheitsförderung dienender Leistungen, die ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung erfolgen
Das FG Düsseldorf entschied zur umsatzsteuerlichen Behandlung von physiotherapeutischen und damit im Zusammenhang stehenden Leistungen (Az. 1 K 2249/17).
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