Eintritt einer Sperrzeit nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III

Versicherungswidriges Verhalten ist dann anzunehmen, wenn der Arbeitslose bei telefonischer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch darauf hinweist, er wolle sich in drei bis vier Monaten selbständig machen. Dies entschied das SG Gießen (Az. S 14 AL 81/21).
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