Unzulässige Gesundheitswerbung für Blasenmittel

Das LG Berlin hat der AN Schweiz AG unzulässige Werbeaussagen zur angeblich gesundheitsfördernden Wirkung eines Blasenmittels untersagt. Damit gab das Gericht einer Klage des vzbv statt (Az. 102 O 5/20).
Source: Datev – Unzulässige Gesundheitswerbung für Blasenmittel