Keine Kappung der Kirchensteuerprogression bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Das FG Münster hat zum Erlass von Kirchensteuer wegen Kappung der Progression bei Vorliegen von Einkünften aus Kapitalvermögen neben tariflichen Einkünften Stellung genommen (Az. 4 K 1768/20).
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