BFH: Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Der BFH hat zu den Fragen Stellung genommen, ob eine Anspruchskonkurrenz bei der Anwendung der VO Nr. 883/2004 und DVO Nr. 987/2009 besteht, wenn der sorgerechtslose Kindsvater im Ausland (hier: Schweden) einer Erwerbstätigkeit nachgeht und keinerlei Unterhalt leistet und ob das deutsche Kindergeld gegenüber schwedischen Leistungen nachrangig ist (Az. III R 36/20).
Source: Datev – BFH: Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld bei grenzüberschreitenden Sachverhalten