Mietübernahme als Sozialhilfe für Häftling

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Miete eines Häftlings in bestimmten Fällen vom Sozialamt übernommen werden muss (Az. L 8 SO 50/18).
Source: Datev – Mietübernahme als Sozialhilfe für Häftling

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