Widerruf einer Erlaubnis zur deutschlandweiten Lotterievermittlung bestätigt

Der Widerruf einer einem privaten Unternehmen erteilten Erlaubnis zur gewerblichen Vermittlung von Lotterien in allen Bundesländern ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht zu beanstanden. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 B 1143/21).
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