BFH zum Ort der Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren in Pandemiezeiten

Der BFH hat entschieden, dass die Übersendung von Akten in die Kanzleiräume eines Prozessbevollmächtigten zum Zwecke der dortigen Einsichtnahme bleibt auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt (Az. V B 29/20).
Source: Datev – BFH zum Ort der Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren in Pandemiezeiten

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