Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der Technischen Richtlinie des BSI

Das BSI hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF in einer Technischen Richtlinie die technischen Anforderungen zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen erstellt (Az. IV A 4 – S-0316-a / 19 / 10012 :002).
Source: Datev – Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der Technischen Richtlinie des BSI