Steuerliche Erleichterungen bei der Beseitigung der Hochwasserschäden
Bund und Länder haben lt. BMF in Sondersitzungen zur Unterstützung der Bewältigung des außergewöhnlichen und parallel zur Corona-Pandemie eingetretenen Unwetterereignisses die für Naturkatastrophen vorgesehenen steuerlichen Erleichterungen erweitert und die Berücksichtigung dieser Maßnahmen auch in den nicht vom Hochwasser betroffenen Ländern geregelt.
Source: Datev – Steuerliche Erleichterungen bei der Beseitigung der Hochwasserschäden