EuGH zur Anwendung der Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung auf Tätigkeiten von Militärangehörigen

Der EuGH legt genau die Fälle fest, in denen die Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung auf Tätigkeiten, die von Militärangehörigen ausgeübt werden, nicht zur Anwendung kommt (Rs. C-742/19).
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