Behandlung des im Ausland lebenden Ehegatten nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig rechtfertigt keinen Abzug der mit seiner Einnahmeerzielung im Ausland zusammenhängenden Sonderausgaben bei der deutschen Besteuerung
Das FG Düsseldorf hatte in zwei Klageverfahren über den Abzug von Beiträgen zur niederländischen Renten- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben zu entscheiden (Az. 9 K 3168/19 E und 9 K 3063/19 E).
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