BFH: Kein lohnsteuerbarer Vorteil bei Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr
Die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr führt nicht zu Arbeitslohn. Das entschied der BFH (Az. VI R 43/18).
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