Kein Grillverbot im Volkspark Mainz

Ein Anwohner des Volksparks in Mainz kann nicht die Untersagung der Nutzung der dortigen Grillanlage verlangen. So entschied das VG Mainz (Az. 3 K 427/20).
Source: Datev – Kein Grillverbot im Volkspark Mainz

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