Anwendung der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Das BMF ändert das Anwendungsschreiben zur MV vom 21. Januar 2021 (Az. IV A 3 – S-0229 / 20 / 10003 :011).
Source: Datev – Anwendung der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten