Keine Bereicherungsansprüche bei Verjährung der Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem sog. Dieselskandal beim Gebrauchtwagenkauf
Sind Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verjährt, kann der Käufer eines mit dem Motor EA 189 ausgestatteten Gebrauchtwagens VW auch nicht auf Herausgabe eines Vermögenszuwachses über die Grundsätze der ungerechtfertigten Bereicherung in Anspruch nehmen (§ 852 BGB). Durch das erstmalige Inverkehrbringen des Fahrzeugs hatte VW zwar einen Vermögensvorteil erlangt, der Kläger jedoch keinen entsprechenden Vermögensnachteil. Der spätere Gebrauchtwagenverkauf durch den Kläger hat dagegen zu keinem weiteren Vermögenszufluss der Beklagten geführt. Das OLG Frankfurt hat deshalb die Berufung des Klägers zurückgewiesen. (Az. 26 U 71/20)
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