Anspruch auf unentgeltliche Kopie der eigenen Examensklausuren
Das Landesjustizprüfungsamt muss einem Examensabsolventen eine kostenfreie Kopie seiner Klausuren der zweiten juristischen Staatsprüfung nebst Prüfergutachten in Papierform oder einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung stellen. Dies hat das OVG NRW auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung entschieden (Az. 16 A 1582/20).
Source: Datev – Anspruch auf unentgeltliche Kopie der eigenen Examensklausuren