BFH hält Verlustverrechnung bei Aktien für verfassungswidrig

Bisher lassen sich Verluste aus Aktiengeschäften nicht mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen steuerlich verrechnen. Der BFH hält das für verfassungswidrig und legt die Frage deshalb dem BVerfG vor (Az. VIII R 11/18).
Source: Datev – BFH hält Verlustverrechnung bei Aktien für verfassungswidrig

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker