BFH: Unzulässige Klage bei Verwendung eines Falschnamens

Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, unter welchen Umständen der Erlass einer Kindergeldrückforderung ermessensgerecht ist und inwieweit dabei jeweils die Mitwirkung des Kindergeldberechtigten im Kindergeld- und Erlassverfahren sowie die Anrechnung des Kindergeldes auf Sozialleistungen maßgebend sind (Az. III R 5/19).
Source: Datev – BFH: Unzulässige Klage bei Verwendung eines Falschnamens

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