Geldentschädigung wegen nicht anlassbedingter Bilddarstellung einer Polizistin im Dienst
Die zu reinen werbe- bzw. kommerziellen Zwecken nicht anlassbedingte, kurze ungerechtfertigte Bildaufnahme einer Polizeibeamtin im Dienst verletzt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 13 U 318/19).
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