BFH zum Schulschwimmen im Rahmen der Spartenrechnung kommunaler Eigengesellschaften

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Verluste, die durch das Schulschwimmen in einem von einer städtischen Eigengesellschaft betriebenen Schwimmbad verursacht werden, mit den Gewinnen der städtischen Eigengesellschaft aus dem Versorgungsbetrieb verrechnet werden können (Az. I R 50/17).
Source: Datev – BFH zum Schulschwimmen im Rahmen der Spartenrechnung kommunaler Eigengesellschaften

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