Kein Zwang zum Heimwechsel aufgrund Behinderung

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass behinderte Pflegeheimbewohner nicht gegen ihren Willen in eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung wechseln müssen (Az. L 8 SO 47/21 B ER).
Source: Datev – Kein Zwang zum Heimwechsel aufgrund Behinderung

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