Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines festverankerten Hausboots beträgt 30 Jahre
Das FG Düsseldorf hatte über die steuerliche Behandlung der Vermietung eines Hausboots zu entscheiden. Streitig waren dabei die Qualifizierung der Einkünfte und die für die Abschreibung maßgebliche betriebliche Nutzungsdauer des Hausboots (Az. 11 K 3321/17).
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