Unentgeltliche Mahlzeitengestellung auf Flügen von über 6 Stunden ist kein Arbeitslohn
Das FG Düsseldorf entschied, dass die unentgeltliche Mahlzeitengestellung auf Flügen von über 6 Stunden keinen Arbeitslohn darstellt (Az. 14 K 2158/16).
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