BFH: Begünstigung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in der Erbschaftsteuer – Betrieb des Nießbrauchers
Der Umfang des der Steuerbegünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG a. F. zugänglichen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bestimmt sich nach bewertungsrechtlichen Kriterien. Das entschied der BFH (Az. II R 9/19).
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