Haarwuchsmittel ist nicht von der Krankenkasse zu zahlen
Das LSG Hessen entschied, dass der Anspruch auf Krankenbehandlung nicht Arzneimittel umfasst, die überwiegend zur Verbesserung des Haarwuchses dienen (Az. L 1 KR 405/20).
Source: Datev – Haarwuchsmittel ist nicht von der Krankenkasse zu zahlen