Umsätze eines Fotostudios unterliegen dem Regelsteuersatz
Das FG Münster entschied, dass ein Fotostudio nicht den ermäßigten Umsatzsteuersatz für die Einräumung und Übertragung von Urheberrechten in Anspruch nehmen kann (Az. 5 K 268/20).
Source: Datev – Umsätze eines Fotostudios unterliegen dem Regelsteuersatz