Projektförderungen durch die öffentliche Hand sollen nicht durch die Umsatzsteuer geschmälert werden

Bayern und Niedersachsen haben am 26.03.2021 gemeinsam einen Entschließungsantrag mit dem Ziel in den Bundesrat eingebracht, dass Projektförderungen durch die öffentliche Hand nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
Source: Datev – Projektförderungen durch die öffentliche Hand sollen nicht durch die Umsatzsteuer geschmälert werden

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