BFH: Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten
Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, sind als Nachlassregelungskosten abzugsfähig. Das entschied der BFH (Az. II R 30/19).
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