Besonderes elektronisches Anwaltspostfach – kein Anspruch auf Verwendung einer anderen Verschlüsselungstechnik
Der BGH hat entschieden, dass ein Anspruch von Rechtsanwälten auf Verwendung einer bestimmten Verschlüsselungstechnik bei der Übermittlung von Nachrichten mittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs nicht besteht (Az. AnwZ (Brfg) 2/20).
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