Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten
Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass auf die Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten im Jahre 2013 die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG nicht anwendbar ist, da die Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten in dem Zeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2017 nicht atypisch gewesen ist (Az. 7 K 7032/16).
Source: Datev – Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten