Schweizer Abzugsteuer auf eine Altersrente einer öffentlich-rechtlichen Schweizer Pensionskasse ist nicht vollumfänglich anzurechnen
Nach einem Urteil des FG Baden-Württemberg ist eine Anrechnung von Schweizer Abzugsteuer in Höhe von 4,5 % auf die deutsche Einkommensteuer auf 4,5 % des Ertragsanteils der überobligatorischen Altersrente begrenzt (Az. 3 K 2073/20).
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