Bundesrat: Keine Mehrheit für Forderung nach Vielklägergebühr

Der Bundesrat hat am 5. März 2021 über den Vorschlag Hessens beraten, eine besondere Verfahrensgebühr für so genannte Vielkläger in der Sozialgerichtsbarkeit einzuführen. Der Gesetzesantrag fand bei der Abstimmung im Plenum jedoch nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen.
Source: Datev – Bundesrat: Keine Mehrheit für Forderung nach Vielklägergebühr

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker