Kein Schadensersatz für Jetski-Fahrer nach missglücktem Rettungsversuch
Das LG Köln entschied, dass die Stadt Köln nicht für Schäden haftet, die einem Jetskifahrer bei dem missglückten Versuch eines Feuerwehrmannes entstanden sind, der von dem Wassermotorrad auf ein havariertes Sportboot übersteigen wollte und dadurch den Jetski zum Kentern brachte (Az. 5 O 112/19).
Source: Datev – Kein Schadensersatz für Jetski-Fahrer nach missglücktem Rettungsversuch