BFH zur Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Vorsteuer aus einer misslungenen Investition, mit der steuerpflichtige Umsätze erzielt wurden, nach § 15a UStG zu berichtigen ist, wenn bei ruhendem Betrieb neben dem Leerstand der Cafeteria eine geringfügige Nutzung stattfindet, die keine steuerpflichtigen Umsätze zum Ziel hat (Az. V R 20/20).
Source: Datev – BFH zur Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit

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