Kriterien für die Entscheidung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO)

Das BMF-Schreiben regelt die Kriterien für die Entscheidung der Finanzverwaltung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Es ersetzt das Schreiben vom 11. Januar 2002 (Az. IV A 3 – S-0550 / 20 / 10008 :001).
Source: Datev – Kriterien für die Entscheidung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO)

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker