Kein Drittschutz der Natura 2000-Vorschriften zugunsten des Eigentümers geschützter Flächen

Der Eigentümer von Grundstücken, die in einem Natura 2000-Gebiet (FFH-Gebiet) liegen, ist nicht berechtigt, einen Verstoß gegen Vorschriften des Gebietsschutzes zu rügen. Das entschied das BVerwG (Az. 7 C 3.20).
Source: Datev – Kein Drittschutz der Natura 2000-Vorschriften zugunsten des Eigentümers geschützter Flächen

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