Kein Rechtsanspruch eines Versicherungsnehmers einer privaten Krankenversicherung auf behördliches Einschreiten durch die BaFin
Das VG Frankfurt hat entschieden, dass ein Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung keinen Rechtsanspruch darauf hat, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rechtsverbindlich feststellt, dass ein für das Versicherungsunternehmen tätiger Treuhänder nicht „unabhängig“ ist (Az. 7 K 3632/19.F).
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