Basketball-Jugendtrainer muss nach Zusammenstoß mit Schützling kein Schmerzensgeld zahlen

Durch die Teilnahme an Sportarten, bei denen Körpereinsatz gegen den Mitspieler in gewissen Grenzen zur Eigenart des Sports gehört, setzt sich der Teilnehmer der spieltypischen Verletzungsgefahr bewusst aus. (…) Einen ihm dann entstehenden Schaden kann er nicht auf einen anderen, etwa einen Gegenspieler, abwälzen. Dies entschied das AG München (Az. 161 C 20762/19).
Source: Datev – Basketball-Jugendtrainer muss nach Zusammenstoß mit Schützling kein Schmerzensgeld zahlen

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