Pfälzisches Oberlandesgericht stärkt die Rechte von Betreuten

Das OLG Zweibrücken entschied, dass Betreute, die eine Erbschaft im Rahmen eines sog. Behindertentestaments gemacht haben, nicht für Gerichtsgebühren für ihr Betreuungsverfahren heranzuziehen sind (Az. 3 W 58/20).
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