Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Vorschriften zur elektronischen Patientenakte und der Werbung für Versorgungsinnovationen

Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen Vorschriften zur elektronischen Patientenakte und der Werbung für Versorgungsinnovationen richtete (Az. 1 BvR 619/20 und 1 BvQ 108/20).
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