Hessischer Rundfunk: Zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags

Der EuGH entschied, dass ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets seine Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichten kann, aber er kann diese Zahlungsmöglichkeit auch aus Gründen des öffentlichen Interesses beschränken (Rs. C-422/19, C-423/19).
Source: Datev – Hessischer Rundfunk: Zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags

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