Kündigung wegen Eigenbedarfs wegen Unterbringung eines Au-Pairs

Die Unterbringung eines Au-Pairs in der nahegelegenen Wohnung kann die Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigen. Dies entschied das AG München (Az. 473 C 11647/20).
Source: Datev – Kündigung wegen Eigenbedarfs wegen Unterbringung eines Au-Pairs

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